Busse Kopf klein

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand 22.10.2020
für den Tankstellenschlüssel der Betriebstankstelle der Karl Gansberger GmbH.  
 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen  beziehen sich ausschließlich auf die Tankstelle der Karl Gansberger GmbH.
Für Busreisen mit Reisebussen der Karl Gansberger GesmbH gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Busunternehmen“

1. Allgemeines
Mit der Annahme des Tankschlüssel-Antrages durch die Karl Gansberger GmbH (in weiterer Folge nur GANSBERGER genannt) erhält der Kunde einen persönlichen unübertragbaren Tankschlüssel. Die Karl Gansberger GmbH ist berechtigt, ohne Grundangabe einen Antrag abzulehnen. Mit der Entgegenahme des Schlüssels anerkennt der Schlüsselinhaber / Kunde (in weiterer Folge der AGB Kunde genannt) die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jeder ausgestellte Schlüssel bleibt im Besitz der Karl Gansberger GmbH.
Der Tankschlüssel berechtigt den Kunden zum Tanken von Diesel. Sollten vorübergehend keine Bezüge getätigt werden können, wegen Ausfall der Tankanlage, berechtigt dies zu keinerlei Ersatzansprüchen. Der Schlüsselinhaber hat die Einrichtungen der Tankstelle sorgfältig zu behandeln. Er wird gebeten, allfällige von ihm festgestellte Defekte oder sonstige Mängel sofort der Karl Gansberger GmbH zu melden.

 

2. Geltung der AGBs

2.1. GANSBERGER verkauft auf Basis der nachstehenden AGB an den Kunden, die an der Tankstelle von GANSBERGER angebotenen Kraftstoffe (siehe Punkt 4.). Der Bezug des Kraftstoffes erfolgt durch die Benutzung des elektronischen Tankschlüssel-Systems (Punkt 6.).

2.2. Der Bezug der Kraftstoffe erfolgt ausschließlich mit dem Tankschlüssel von GANSBERGER durch selbstständige Betankung des Kraftfahrzeugs durch den Kunden. Die bezogenen Kraftstoffe bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung Eigentum von GANSBERGER.

 

3. Angebote

3.1. Sämtliche Angebote und Preise von GANSBERGER an der Tankstelle sind unverbindlich.

 

4. Kraftstoffe

4.1. GANSBERGER bietet gemäß der ÖNORM folgende Kraftstoffe an:
Details zum Kraftstoff finden Sie auf der Zapfsäule oder im Internet das Sicherheitsdatenblatt des Treibstoffes unter www.gansberger-reisen.at

4.2. Die Berechnung der vom Kunden bezogenen Kraftstoffmenge erfolgt durch eine geeichte Messanlage an der Zapfsäule. Gegenstand der Verrechnung ist die durch diese Messanlage und den Tankautomat angezeigte Kraftstoffmenge. Bei Abweichungen zwischen der Zapfsäule und der Anzeige am Tankautomat ist die am Tankautomat angezeigte Menge Gegenstand der Verrechnung.

 

5. Preise

5.1. Die an den Tankstellen ausgewiesenen Preise sind Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer.
Die Angabe der Preise und deren Bezahlung erfolgt ausschließlich in EURO.

5.2. Die auf den Tankstellen angegebenen Preise verstehen sich, falls keine anderen
Vereinbarungen getroffen wurden, ab Raffinerie bzw. Abgangslager für die entsprechenden Mengeneinheiten verzollt, inklusive Umsatzsteuer und Mineralölsteuer.
Darüber hinaus sind vom Preis auch sämtliche andere öffentliche Abgaben nach den am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Warenentstehungskosten, insbesondere Zoll-, Abgaben-, Frachtsätze sowie - unter Berücksichtigung etwaiger amtlich festgesetzter Preise – Zuschläge und Spannen erfasst. GANSBERGER ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu einer jederzeitigen Änderung der an den Tankstellen ausgewiesenen Preise berechtigt.

 

6. Bargeldloses Tanken durch das elektronische Tank-Schlüssel System

6.1. Der elektronische „Tank-Schlüssel“ berechtigt den Kunden, bei der Tankstelle von GANSBERGER bargeldlos Kraftstoff zu erwerben.
Die Überlassung eines Tank- Schlüssels an den Kunden erfolgt auf Leihbasis und ist jederzeit auf Wunsch von GANSBERGER oder vom Kunden an GANSBERGER zurückzustellen; der Tank-Schlüssel steht im Eigentum von GANSBERGER.
Der Kunde verpflichtet sich, den Tank-Schlüssel mit der notwendigen Sorgfalt zu verwenden und aufzubewahren.

6.2. Der Tank-Schlüssel ist nicht übertragbar und darf nur vom Kunden selbst, dessen Mitarbeiter(n), gesetzliche(n) Vertreter(n) oder Angehörigen benutzt werden. Bei Weitergabe des Tank-Schlüssels haftet der Kunde gemeinsam mit dem Empfänger für alle Forderungen von GANSBERGER, die durch die Benutzung des Tank-Schlüssels entstanden sind, solidarisch.

6.3. Im Falle des Verlusts oder Diebstahls des Tank-Schlüssels ist GANSBERGER hierüber unverzüglich zu informieren. GANSBERGER haftet bis zur nachweislichen Mitteilung über den Verlust und die Sperre des Tank-Schlüssels für keine Schäden, die dem Kunden hierdurch, insbesondere durch Benutzung des Tank-Schlüssel durch eine dritte Person, entstehen.
Der Verlust oder Diebstahl muss zusätzlich bei der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht werden; sofern diese Handlung unterbleibt, haftet der Kunde trotz der nachweislichen Mitteilung an GANSBERGER weiter.
Zur Bestätigung der rechtmäßigen Anzeige verpflichtet sich der Kunde, GANSBERGER hierüber eine schriftliche Bestätigung vorzulegen. Darüber hinaus haftet GANSBERGER auch für keine Schäden, die dem Kunden aus der unsachgemäßen Handhabung oder missbräuchlichen Verwendung des Tank-Schlüssels entstehen; GANSBERGER ist hierbei Schad- und klaglos zu halten.
Bei Verlust oder Diebstahl hat der Kunde an GANSBERGER
den Betrag von € 50,00 als Ersatzleistung für den Tank-Schlüssel zu entrichten.

6.4. Jeder Tank-Schlüssel enthält eine individuelle, auf diesen aufgedruckte Schlüsselnummer.
Der Kunde muss zum Zwecke der ordnungsgemäßen Benutzung des Tank-Schlüssels diesen mit dem Magnetfeld des Tankautomaten in Kontakt bringen.
Um den Authentifizierungsvorgang abzuschließen und mit dem Betankungsvorgang beginnen zu können, muss der Kunde beim Tankautomat die ihm persönliche Geheimzahl 4-stellig eingeben.
Ein Kraftstoffbezug ist nur im Falle der Übereinstimmung der Schlüsselnummer mit der persönlichen Geheimzahl möglich. Der Kunde ist verpflichtet, den Tank-Schlüssel und die persönliche Geheimzahl vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

6.5. GANSBERGER ist berechtigt, im Vorfeld eine Kaution von € 100,- für den Tank-Schlüssel zu verlangen und bei Nichtnutzung des Tankschlüssels für einen Zeitraum von 6 Monaten, den Tankschlüssel zurück zu fordern.

6.6. Die Mitarbeiter von GANSBERGER sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Inhabers des Tank-Schlüssels jederzeit zu überprüfen und diesen einzuziehen, wenn Zweifel an der Legitimation des Inhabers der Karte bestehen. Gleiches gilt auch, wenn der Tank-Schlüssel gesperrt oder verloren ist.

6.7. Verrechnung
Maßgebend für die Verrechnung sind die von GANSBERGER zum Zeitpunkt der Betankung festgesetzten Kraftstoffpreise an der Tankstelle sowie zusätzlich vereinbarte Konditionen. Die Bezahlung der vom Kunden bezogenen Kraftstoffmengen erfolgt in 14- tägigen Rechnungsperioden jeweils zum 15. bzw. Letzten des Monats durch einen entsprechenden Bankeinzug vom Konto des Kunden. Der Kunde ist mit der Zusendung der Rechnung im PDF - Format per E-Mail einverstanden. Der Kunde ist verpflichtet, GANSBERGER ein Konto mit ausreichender Liquidität für den Einzug der verrechneten Beträge bekannt zu geben und erklärt sich mit der Verrechnung im Wege des Bankeinzugs ausdrücklich einverstanden. Bei Rechnungen per Post werden durch den zusätzlichen Aufwand Spesen in der Höhe von € 5,- pro Rechnung verrechnet.

6.8. Der Kunde verpflichtet sich, in dem Falle, dass eine pünktliche Bezahlung der Forderungen von GANSBERGER nicht möglich ist, GANSBERGER hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und den Tank-Schlüssel umgehend an GANSBERGER auszuhändigen.

6.9. Sollte der Bankeinzug des für den in Rechnung gestellten Betrages aus vom Kunden zu vertretenden Gründen (z.B. Wechsel oder Sperre des Kontos), nicht bis spätestens 5 (fünf) Werktage nach dem letzten Werktag der Fälligkeit möglich sein, so ist GANSBERGER berechtigt, ohne vorherige Mahnung, Ankündigung oder Mitteilung den Tank- Schlüssel des Kunden zu sperren und/oder einzuziehen.
Alle in Zusammenhang mit der Nichtbezahlung des in Rechnung gestellten Betrags entstehende Kosten und Gebühren sowie gesetzliche Zinsen sind vom Kunden zu tragen und ist GANSBERGER diesbezüglich Schad- und klaglos zu halten. Eine Rückbuchung eines bereits auf das Konto von GANSBERGER überwiesenen Betrages auf das Konto des Kunden oder einer dritten Person ist einer Nichtzahlung gleichzustellen; der Fristenlauf von 5 (fünf) Werktagen nach dem letzten Werktag des Vormonats bleibt hiervon unberührt.
Darüber hinaus tritt Terminverlust ein, wodurch unabhängig von Fälligkeitsterminen, Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen, die sämtliche ausstehenden Forderungen über Aufforderung von GANSBERGER durch den Kunden zu begleichen sind.

6.10. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm von GANSBERGER zugesendeten Rechnungen und Kontoeinzüge zu kontrollieren und GANSBERGER von Abweichungen, Fehler, Unregelmäßigkeiten oder Unrichtigkeiten sofort mitzuteilen. Sofern dies nicht innerhalb eines Zeitraums von 2 (zwei) Wochen ab Zugang der Rechnung bzw. Abbuchung des Rechnungsbetrags vom Konto des Kunden erfolgt, gilt der in Rechnung gestellte Betrag – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher
Bestimmungen – als anerkannt und ist danach eine Korrektur der Rechnung oder Rückbuchung auf das Konto des Kunden ausgeschlossen. Im Falle des Unterbleibens der Mitteilung von Abweichungen, Fehler, Unregelmäßigkeiten oder Unrichtigkeiten unter vorgenannter Frist hat der Kunde GANSBERGER für dadurch entstehende Aufwendungen, Gebühren, Strafen, Steuern oder Kosten Ersatz zu leisten. Der Kunde hält GANSBERGER auch für allenfalls daraus entstehende Haftungen Schad- und klaglos.

6.11. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien unter Zugrundelegung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Darüber hinaus können die Vertragsparteien das Vertragsverhältnis jederzeit ohne
Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund (z.B. Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, Missbrauch des Tank-Schlüssels, Insolvenz einer der beiden Vertragsparteien) mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen.

6.12. Sollte die Funktionsfähigkeit des Tank-Schlüssels beeinträchtigt sein, wird dies dem Kunden binnen angemessener Frist zur Kenntnis gebracht.

6.13. Sofern nach Einschätzung von GANSBERGER (z.B. auffälliges oder untypisches Bezugsmuster von Kraftstoffen) die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung des Tank-Schlüssels besteht, ist GANSBERGER jederzeit befugt, eine Sperre und/oder Einziehung des Tank-Schlüssels zu veranlassen. GANSBERGER haftet für keine daraus entstehenden Schäden und hat
der Kunde GANSBERGER diesbezüglich Schad- und klaglos zu halten.

 

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. GANSBERGER haftet nur für die ordnungsgemäße zur Verfügungsstellung von Kraftstoffen an der Tankstelle.

7.2. Schadenersatzansprüche gegen GANSBERGER sind vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich.

 

8. Benutzung der Tankstellen

8.1. Der Kunde hat bei Betreten des Tankstellenareals sowie vor/bei/nach der Betankung ein hohes Maß an Sorgfalt zu wahren.

8.2. Für die Wahl des Kraftstoffs (Ausschließlich Diesel Kraftstoff verfügbar) und die Betankung des Fahrzeugs ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dieser hält GANSBERGER für alle daraus entstehenden Schäden schad- und klaglos.

8.3. Beim Betankungsvorgang hat der Kunde Sorge zu tragen, dass keine Beschädigungen an der Tankanlage sowie sonstigen Geräten/Ausstattungsgegenständen am Tankstellenareal
auftreten und keine Kraftstoffe verschüttet werden. Im Falle einer Verschüttung von
Kraftstoffen ist GANSBERGER umgehend unter der an der Tankstelle ausgewiesenen Notrufnummer zu verständigen. Zusätzlich ist auf die ausgetretenen Kraftstoffe ein an der jeweiligen Tankstelle verfügbares Ölbindemittel aufzutragen und entsprechend den an der Tankstelle angebrachten Sicherheitsanweisungen zu folgen.

8.4. Für Schäden, die an der Tankanlage sowie sonstigen Geräten/Ausstattungsgegenständen am Tankstellenareal oder an den darauf befindlichen Gebäuden und Grundstücksaufbauten durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden, dessen Mitarbeiter(n),
gesetzliche(n) Vertreter(n) oder Angehörigen entstehen, haftet der Kunde und die
schadensverursachende Person solidarisch.

8.5. Das Rauchen und Telefonieren auf dem Tankstellenareal ist strengstens untersagt.

8.6. Jegliche Müllablagerung auf dem Tankstellenareal ist verboten. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Tankstellenareal zu anderen als Betankungszwecken ist untersagt.

8.7. Das Betätigen der „NOT-AUS-TASTE“ ohne Vorliegen von entsprechenden Gründen ist strengstens untersagt.

8.8. Notfall Tel – Nummer: 0664 103 12 25

 

9. Erfüllungshindernisse

9.1. In den Fällen des Eintretens von höherer Gewalt oder Ausfall des Tankautomaten kann der Kunde gegenüber GANSBERGER keinen Anspruch auf Vertragserfüllung geltend machen und haftet GANSBERGER nicht für Nichterfüllung oder nicht zeitgerechte oder mangelhafte Erfüllung.

9.2. Als höhere Gewalt gilt jedes Ereignis oder jeder Umstand oder jede Verkettung von Ereignissen und/oder Umständen, (i.) die die Erbringung der Vertragsleistung betreffen, (ii.) deren Eintreten unvorhersehbar und außerhalb des Einflussbereiches von GANSBERGER ist, (iii.) die auch durch Ausübung der gebührenden und verkehrsüblichen Sorgfalt nicht vorauszusehen waren und nicht verhütet hätten werden können, und (iv.) die die Ursache dafür sind, dass GANSBERGER seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht oder nicht zeitgerecht erfüllen kann.

9.3. Dies umfasst insbesondere Entscheidungen und Maßnahmen der inländischen oder einer ausländischen Regierung, die Verzögerung bei der Ausstellung oder das Nichtvorhandensein von erforderlichen Lizenzen oder sonstigen behördlichen Formalitäten jedweder Art, sowie die Beschlagnahme der Ware oder für die Auslieferung derselben erforderlichen Mittel.
Darüber hinaus bei Arbeitsstreitigkeiten oder nicht durch GANSBERGER zu vertretenden Arbeitskräftemangel, bei Verzögerungen von Transporten, bei Feuer, Diebstahl, Vermögensschaden oder Zerstörung sowie Beschädigung von Betriebsausrüstung oder -daten; bei vollständigem oder teilweisem Fehlen von für die Lieferung oder Zurverfügungstellung von
Waren und/oder Erbringung der Vertragsleistung notwendigen Ressourcen (z.B. Gas, Wasser, Kraftstoff, Strom, Kommunikationsleitungen), bei Streiks innerhalb des Unternehmens von GANSBERGER oder ihren Lieferanten; bei Nichterfüllung sowie Schlechterfüllung (z.B. Nichtvorliegen von gesetzlich vorgesehener/vereinbarter Qualitätsstandards) durch Lieferanten oder sonstiger Dritter, von denen GANSBERGER bei der Erbringung der Vertragsleistung abhängig
ist, sowie bei allgemeinen Transportproblemen. Unter höhere Gewalt fallen insbesondere auch Krieg, Blockade, Elementarereignisse, Naturkatastrophen sowie terroristische Akte.

 

10. Gebrauchsanleitungen, Verwendungsbestimmungen

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, Gebrauchsanleitungen sowie Warn- und Sicherheitshinweise genauestens zu beachten. Alle durch eine nicht anleitungs- sowie warn und sicherheitshinweiskonforme Verwendung entstandenen Schäden sind vom Kunden zu tragen.

10.2. Der Kunde ist für die Einhaltung etwaiger allgemeiner Nutzungsbestimmungen sowie besonderer Verwendungsbestimmungen oder behördlicher Auflagen welcher Art auch immer verpflichtet. Für jeden GANSBERGER aus einer Zuwiderhandlung entstehenden Schaden hat der Kunde GANSBERGER Schad- und klaglos zu halten.

 

11. Änderung der AGBs

11.1. GANSBERGER ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern.
Die aktuellen AGB sind jederzeit auf der Homepage unter www.gansberger-reisen.at nach zu lesen.

 

12. Nebenabreden/ Schriftformgebot/Änderungen von Daten der Vertragsparteien

12.1. Alle diesen AGB widersprechenden oder sie abändernden Vereinbarungen und Nebenabreden zwischen den Vertragspartnern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

12.2. Allfällige Änderungen der für den Geschäftsverkehr relevanten Daten des Kunden (z.B. Adresse, Name, Änderung des Firmenwortlauts, Autokennzeichen, Bankverbindung, UID-Nummer
etc.) sind GANSBERGER umgehend schriftlich bekannt zu geben.

Im Falle des Unterbleibens dieser Mitteilung haftet der Kunde für die daraus resultierenden Nachteile. Alle unter Verwendung der zuletzt bekannt gegebenen Informationen erfolgten Versendungen gelten bis zur Bekanntgabe der neuen für den Geschäftsverkehr relevanten Daten als zugegangen.

 

13. Geheimhaltung/Datenverarbeitung/Änderung von Informationen

13.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen von der jeweiligen Gegenseite zur Kenntnis gelangten Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und diese dritten Personen nicht zugänglich zu machen. Insbesondere sind Tankstellenpreise, die auf Anfrage des Kunden von GANSBERGER an diesen weitergegeben werden, von diesem geheim zu halten und dürfen diese Daten nicht an Dritte (z.B. zum Zwecke der Schaffung eines Wettbewerbsvorteils für Dritte) weitergegeben werden.
Ein Verstoß dagegen gilt als schwere Vertragsverletzung und berechtigt Gansberger zur umgehenden Kündigung des Vertragsverhältnisses mit sofortiger Wirkung (Punkt 6.14.).
Die separate Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird vorbehalten. Von der Geheimhaltungsverpflichtung ausgenommen ist die Weitergabe von Informationen und Daten an Behörden im gesetzlich festgelegten Umfang.

13.2. Zwischen GANSBERGER und dem Kunden erfolgende elektronische Datenübermittlungen sind in der jeweiligen, den geltenden Technischen Regeln und sonstigen Marktregeln entsprechenden Art und Weise durchzuführen.

13.3. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine
personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt sind, für Zwecke der Kundenbetreuung und zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes oder ähnliche Kreditversicherungen übermittelt und diesen überlassen werden. Der Kunde kann seine Zustimmung zur Datenübertragung jederzeit schriftlich widerrufen.

13.4. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

13.5. Der gesamte Tankbereich (Tank – Zapfsäule – Tankplatz) wird Video überwacht laut den Datenschutz Bestimmungen gespeichert.

 

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht

14.1 Auf alle Vertragsverhältnisse kommt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

14.2. Erfüllungsort ist die Betriebs - Tankstelle von Gansberger von der der Kunde den Kraftstoff bezieht.

14.3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit GANSBERGER im Wirkungsbereich dieser AGB ergeben, unterliegen – sofern zwingende Bestimmungen nichts Gegenteiliges regeln – der Entscheidung des sachlich zuständigen Gerichts in Korneuburg.

14.4. GANSBERGER und der Kunde verpflichten sich für den Fall von Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, denen diese AGB zugrunde liegen, diese vor deren gerichtlicher Geltendmachung im gütlichen Einvernehmen außergerichtlich zu lösen.

 

15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB sowie des zwischen den Vertragsparteien geschlossen Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine neue und gültige Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Belangen möglichst nahe kommt.

 

16. Kontaktdaten
Karl Gansberger GesmbH
Firmensitz Horner Straße 41 A-3702 Niederrußbach,
Gerichtsstand: Landesgericht Korneuburg
Firmenbuch Nr.: FN283771k
UID-Nr.: ATU62953067
Tel.: +43 2955/70412
office@gansberger-reisen.at

 

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